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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der propt-IT UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der propt-IT UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Ring 18, 50374 Erftstadt (im Folgenden: propt-IT UG) und seinen Vertragspartnern (im Folgenden: Auftraggeber) für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmierarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die propt-IT UG hat zuvor ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Sollten mit dem Auftraggeber im Einzelfall abweichende individuelle Vereinbarungen schriftlich abgeschlossen worden sein, haben diese Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch die qualifizierten Mitarbeiter der propt-IT UG im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die propt-IT UG erbringt als Dienstleistungen insbesondere IT-Service für Installationen und Applikationen, kundenindividuelle Entwicklungen sowie Consulting für Atlassian-Produkte. Dies beinhaltet unter anderem Beratung der Geschäftsprozesse und Umsetzung innerhalb der Tools. Auch führt die propt-IT UG unterschiedliche Arten von Schulungen (z.B. Jira-Schulungen, Confluence-Schulungen, Jira-Service-Management-Schulungen etc.) für Atlassian-Produkte durch.
§ 3 Leistungsumfang
Die konkrete Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernde Produkte oder Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung sowie der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch Annahme des vom propt-IT UG unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber zustande.
Die propt-IT UG hält sich an ihr Vertragsangebot vier Wochen gebunden, sofern es nicht ausdrücklich als freibleibend gekennzeichnet ist.
Die Leistungsmerkmale des Leistungsgegenstandes werden in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Das von der propt-IT UG zur Verfügung gestellte Gewerk bzw. die Lizenz bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen im Eigentum der propt-IT UG.
Die propt-IT UG ist berechtigt, dem Auftraggeber die Nutzung des Gewerkes bzw. der Lizenz bis zur vollständigen Erledigung der Zahlungsverpflichtungen durch den Auftraggeber zu untersagen.
Die propt-IT UG ist zudem berechtigt, in dem genannten Fall dem Auftraggeber den Zugang zu den erstellten Dateien zu untersagen.
§ 6 Besondere Pflichten der propt-IT UG
Die propt-IT UG wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn die propt-IT UG Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf die Leistungserbringung haben können.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der propt-IT UG zu unterstützen, insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen in Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.
Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, dass der Auftraggeber
Arbeitsräume für die Mitarbeiter der propt-IT UG einschließlich aller erforderlichen Arbeits- und Kommunikationsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt,
eine fachkundige und zuständige Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern der propt-IT UG während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht und die zudem berechtigt ist, die im Rahmen der Vertragsdurchführung und realisierung maßgeblichen und verbindlichen Entscheidungen zu treffen,
den Mitarbeitern der propt-IT UG jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt,
im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten (inkl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrages von der propt-IT UG erbrachten (Teil-)Leistungen nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden. Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers an denen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben bei der propt-IT UG, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart worden ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Liefergegenstände der propt-IT UG unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Auftraggeber testet die von der propt-IT UG gelieferte Software – jedes Modul – gründlich auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme, die der Auftraggeber im Rahmen der Gewährleistung und eines Pflegevertrages erhält.
Der Auftraggeber trifft ausreichende und angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Dokumentation der Softwarenutzung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen. Der Auftraggeber hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sollte vor der vollständigen Bezahlung ein Dritter Zugriff auf die erbrachten Leistungen und/oder Arbeitsergebnisse nehmen, diesen Dritten über den Eigentumsvorbehalt der propt-IT UG gemäß § 5 Ziffer 1 zu informieren und der propt-IT UG sofort schriftlich über den Zugriff des Dritten zu benachrichtigen.
§ 8 Sonstige Pflichten
Beide Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche nicht allgemein bekannte Unterlagen und Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die nach den Umständen als solche erkennbar oder bezeichnet sind, die sich auf die geschäftliche Sphäre des Auftraggebers beziehen und die ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages zugänglich werden, vertraulich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass sie Dritten nicht zugänglich werden.
Die aus Ziffer 1 genannte Verpflichtung übernehmen beide Parteien auch für ihre Mitarbeiter.
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Informationen über Inhalt und/oder Ergebnisse der erbrachten Leistung nur in gegenseitiger Abstimmung an Dritte weiterzugeben.
§ 9 Haftung und Schadenersatz
Soweit sich aus diesen AGB‘s einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die propt-IT UG bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haftet die propt-IT UG – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die propt-IT UG vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der propt-IT UG jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der propt-IT UG nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die propt-IT UG einen Mangel arglistig verschwiegen hat und für etwaige Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
Beiden Parteien ist bekannt, dass einzelne Leistungen, die von der propt-IT UG abgefordert werden, das erhöhte Risiko von Datenverlusten und/oder Betriebsstörungen mit sich bringen können, z.B. beim Einspielen von Updates, und zwar selbst dann, wenn die propt-IT UG vorschriftsmäßig handelt. In diesem Fall entfällt jede Haftung der propt-IT UG, es sei denn, der propt-IT UG ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung aus § 7 Ziffer 4 nicht nach und entsteht dadurch ein Schaden, entfällt jede Haftung der propt-IT UG.
Werden Leistungen durch die propt-IT UG nicht vertragsgemäß erbracht und hat die propt-IT UG dies zu vertreten, ist die propt-IT UG verpflichtet, die Schlechtleistung ganz oder in Teilen vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen, ohne das dem Auftraggeber Mehrkosten entstehen. Diese Pflicht besteht allerdings nur dann, wenn der Auftraggeber die Schlechtleistung entsprechend § 7 Ziffer 3 rügt.
§ 10 Verjährung
Gewährleistungsrechte oder Ansprüche auf Schadenersatz verjähren nach Ablauf von 12 Monaten, wenn keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit erfolgte und es sich um keinen Fall der Arglist oder einer ausdrücklich von der propt-IT UG übernommenen Garantie für die Beschaffenheit handelt; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware, erfolgreicher Abnahme oder bei Dienstleistungen mit deren Erbringung.
§ 11 Leistungsverzögerungen
Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen die propt-IT UG, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Die propt-IT UG wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Dauer/Zeit der Fertigstellung mitteilen. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die propt-IT UG mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
Kommt die propt-IT UG mit der Erbringung ihrer Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber, nachdem er schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, den Vertrag kündigen. Hat die propt-IT UG den Verzug nicht zu vertreten, ist die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausgeschlossen.
§ 12 Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 7 Ziffer 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann die propt-IT UG für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung (exkl. Nebenkosten) verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Unberührt bleiben die Ansprüche der propt-IT UG auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
§ 13 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt sechs Wochen jeweils zum Monatsende.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber nach zweimaliger Aufforderung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Des Weiteren liegt ein solcher Grund insbesondere auch dann vor, wenn der Auftraggeber zahlungsunfähig wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt wurde oder der Auftraggeber sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
In den Fällen der Ziffer 2 und Ziffer 3 regelt sich die Vergütung der propt-IT UG wie folgt:
Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste der propt-IT UG ist die volle Vergütung (exkl. Nebenkosten) zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als die propt-IT UG dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Übermittlung der Kündigung per EMail ist nicht ausreichend.
§ 14 Honorare, Reisekosten & Spesen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Das Entgelt für die Dienste der propt-IT UG bzw. ihrer Mitarbeiter ist nach den von der propt-IT UG und ihren Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschl. Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit nichts Abweichendes bestimmt wird.
Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnissen der propt-IT UG. Die gültigen Honorarverzeichnisse der propt-IT UG sind integraler Bestandteil des Angebots der propt-IT UG.
Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen, die seitens der propt-IT UG zur Vertragsrealisierung getätigt werden müssen, werden in angemessener Höhe, zumindest nach den steuerlichen Pauschalsätzen, erstattet, sofern die Parteien nicht abweichendes vereinbaren.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, verstehen sich sämtliche Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt. in der jeweils gültigen Höhe.
Das Entgelt wird fällig mit Rechnungsstellung und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zu zahlen.
Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Geldforderung ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die propt-IT UG behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ausdrücklich vor.
Sollte der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug geraten und sollte die propt-IT UG deswegen vom Vertrag zurückgetreten sein, so ist die propt-IT UG berechtigt, dem Auftraggeber die weitere Nutzung der Leistungen und/oder Arbeitsergebnisse zu untersagen.
Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit der propt-IT UG beruht, nicht geltend machen.
Gegen Forderungen der propt-IT UG kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
§ 15 Datenschutz
Die propt-IT UG ist gemäß Art. 6 DSGVO berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung der Geschäftszwecke zu verarbeiten. Die Daten werden bei der propt-IT UG gespeichert. Der Auftraggeber erhält hiervon gemäß Art. 13, 14 DSGVO Kenntnis. Der Auftraggeber hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Auftraggeber kann darüber hinaus der Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 21 DSGVO widersprechen. Der Widerspruch ist an die verantwortliche Stelle [propt-IT UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Ring 18, 50374 Erftstadt, info@propt-it.de] zu richten.
Beide Parteien verpflichten sich zur gewissenhaften Erfüllung und Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Verletzt der Auftraggeber diese Bestimmungen, so stellt er die propt-IT UG von sämtlichen rechtlichen Konsequenzen frei.
Soweit die propt-IT UG im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeiten soll, werden die Vertragsparteien rechtzeitig vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeiten eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten der Auftraggeber verweist die propt-IT UG auf ihre gesonderte Datenschutzerklärung unter: (Datenschutzlink einpflegen)
§ 16 Sonstiges
Für diese AGB und die Rechtsbeziehung zwischen der propt-IT UG und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte eine Bestimmung unvollständig sein oder eine Regelungslücke enthalten, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An deren Stelle tritt dann eine Bestimmung, die dem Vereinbarten unter rechtlicher Gültigkeit am nächsten kommt oder was mutmaßlich zwischen den Parteien vereinbart worden wäre, hätten sie die Ungültigkeit der Bestimmung erkannt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Gerichtsstand für beide Parteien ist der Hauptgeschäftssitz der propt-IT UG.
propt-IT UG (haftungsbeschränkt) Deutschland Stand: 02.01.2026